Bauanzeigen

Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. (Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:
  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
Ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.

Zuständig