Lehrlingsförderung (Kommunalsteuerrefundierung)

Jeder Unternehmer, der einen neuen Lehrling eingestellt hat kann um Kommunalsteuerrefundierung ansuchen. 60% dieser Kommunalsteuer für diesen Lehrling wird für die gesamte Lehrzeit dem Unternehmer rückvergütet. Anträge liegen beim Gemeindeamt auf.