Meldewesen - An-, Um- und Abmeldungen

Veröffentlichungsdatum27.08.2025Lesedauer1 Minute
Wohnung

Bei der Verlegung des Wohnsitzes sind folgende Punkte zu beachten:


FRIST:

  • innerhalb von 3 Tagen

 

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE

  • Gemeindeamt/Magistrat 

 

MELDEZETTEL 

Meldezettel ausfüllbar

  • Meldezettel muss bei einem Hauptmieter von der Hausverwaltung, bei den Mitbewohnern vom Hauptmieter und bei Eigentumswohnungen oder Häusern vom Eigentümer unterschrieben sein.

  • Bei einer Abmeldung muss das ausgefüllte Meldezettelformular ebenso im Original vorliegen ( dieses wird vom Gemeindeamt/Magistrat ausgefüllt und ausgedruckt). Die meldepflichtige Person hat dieses zu unterschreiben, ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt werden.

  • Wer seinen Hauptwohnsitz neu anmeldet, kann zusammen mit der Anmeldung auch die Abmeldung von der alten Unterkunft vornehmen. Eine Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftsgebers ist nicht notwendig. Zuständig ist dann das Meldeamt am neuen Wohnsitz. Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet wird.

 

MITZUBRINGEN SIND:

  • Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass, falls keine österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt.

 

 Wussten Sie schon

  • Wenn Sie ID-Austria haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach onlineerledigen. Bitte jedoch mit den Urkunden am Gemeindeamt vorstellig werden.
    Genaue Informationen dazu finden Sie auf: www.oesterreich.gv.at

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Bürgerservicemitarbeiterinnen gerne weiter.